Hafenordnung der GSG

(Stand: 03.2017)

  1. Das Betreten und die Nutzung des Sporthafens geschieht auf eigene Gefahr. Zutritt haben nur Vereinsmitglieder und Gastlieger sowie deren Begleitung. Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Die Aufsicht obliegt den Eltern.

  2. Die Begehbarkeit der Bootsstege darf nicht durch Gegenstände behindert werden. Das Spielen und Angeln im Bereich des Sporthafens ist nicht gestattet.

  3. Die Liegeplätze werden vom Vorstand vergeben. Änderungen bedürfen seiner Zustimmung.

  4. Weisungsbefugt im Bereich des Sporthafens sind die Mitglieder des Vorstands.

  5. Die Liegeplatzbenutzer an den Bootsstegen haben zwischen ihrer landseitigen Liegeplatzboje und ihrem Steg eine Verholleine zu spannen. Jeder Liegeplatzbenutzer prüft regelmäßig und eigenverantwortlich seine Festmacherleinen, die Kettenglieder und Schäkel seiner Liegeplatzbojen. Die sichere Befestigung der Boote muss auch bei starkem Seegang gewährleistet sein. Festmacherleinen aus Polypropylen sind nicht zulässig.

  6. Jeder Bootseigner ist für die Sauberkeit und Ordnung seines Liegeplatzes einschließlich der Wasserfläche verantwortlich. Es ist verboten, Abfälle und Abwässer in den See einzubringen.

  7. Bauliche Veränderungen an den Steganlagen bedürfen der Genehmigung des Vorstands.

  8. Das Auslaufen von den Liegeplätzen und das Anlaufen derselben unter Segeln ist verboten. Nach Einbruch der Dunkelheit ist das Auslaufen auf dem Großen Plöner See nicht gestattet.

  9. Zum Ende der Segelsaison sind die Festmacherbojen von den Liegeplatzinhabern nach Vorgaben des Bojenreinigungsplan im gereinigten Zustand zu hinterlassen.

  10. Wer ein Trailer oder Slipwagen auf dem Gelände des Sporthafens abstellt, muss ihn deutlich lesbar mit seinem Namen kennzeichnen und hat an den Mähterminen teilzunehmen.

  11. Für Unterwasseranstriche und Reinigungsarbeiten dürfen nur Stoffe verwendet werden, von denen nach dem jeweiligen Stand der Technik die geringstmögliche Umweltbelastung ausgeht. Beim Schleifen von Unterwasserschiffen müssen die Schleifrückstände in geeigneter Weise aufgefangen und entsorgt werden.

  12. Alle Benutzer unserer Anlagen werden gebeten, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Unfälle zu vermeiden, besondere Vorsicht im Umgang mit fremden Eigentum zu üben und Rücksicht und Hilfsbereitschaft gegenüber jedermann walten zu lassen.

Der Vorstand

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